Auswirkungen von Covid-19 – Betriebsschließungsversicherung
Betriebsschließungsversicherung
Eine Sonderform der Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Betriebsschließungsversicherung. Je nach der Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen kann bei solchen Versicherungen auch Versicherungsschutz für Ertragsausfallschäden bestehen, die durch behördlich angeordnete Betriebsschließungen entstehen. Geprüft werden muss aber bei solchen Versicherungen, ob die Versicherungsbedingungen einen Ausschluss wegen Pandemie beinhalten. Maßgeblich ist weiter, ob nur Betriebsschließungen wegen bestimmter (in den Versicherungsbedingungen) aufgelisteter Krankheiten versichert sind. Bei einer solchen Auflistung wird Covid-19 (schon mangels Kenntnis dieses Virus bislang) nicht genannt sein. Teilweise berufen sich die Versicherer auch bei der Schließung aufgrund landesweiter Erlasse darauf, dass keine behördliche Schließungsanordnung vorliege. Noch ist offen, wie die Gerichte diese Fälle beurteilen werden.
Insgesamt gilt auch für die Betriebsschließungsversicherung, dass in jedem Einzelfall anhand der Versicherungsbedingungen geprüft werden muss, ob Versicherungsschutz im Einzelfall besteht.