Kooperationen unter Wettbewerbern (F&E, Einkauf, Vertrieb)
Unternehmen mögen in Zeiten der Krise erwägen, aus verschiedensten Gründen die Nähe zu Wettbewerbern zu suchen; u.a. typisch sind die folgenden Konstellationen:
- Sog. Kollegenlieferungen unter Wettbewerbern können kurzfristig Lieferengpässe beseitigen und damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit, Umsätze und Arbeitsplätze sichern.
- Kooperationen im Bereich Forschung & Entwicklung können Kosten sparen und ggf. schneller zu wichtigen Durchbrüchen führen, derzeit vor allem im Medizinproduktebereich.
- Einkaufskooperationen sorgen ebenfalls für eine Kostenersparnis und vergrößern die Abnahme- und damit die Verhandlungsmacht der beteiligten Unternehmen.
- Auch Verkaufskooperationen führen zu Größenvorteilen und erleichtern Unternehmen in Zeiten der Krise den Produktvertrieb.
- Unternehmen mögen sich auf Verbandsebene über Maßnahmen zur Eindämmung des Virus austauschen und verständigen.
Unternehmen können sich bei der Planung und Durchführung solcher Kooperationen nicht per se auf die durch das Coronavirus hervorgerufene wirtschaftliche Ausnahmelage berufen. Vereinbarungen, abgestimmte Verhaltensweisen und eine Fühlungnahme unter Wettbewerbern bleiben kartellrechtlich kritisch und muss daher im Einzelfall geprüft werden.
Aus den momentanen Umständen können sich im Einzelfall aber gute Argumente und Gründe herleiten lassen, mit denen sich derartige Kooperationen rechtfertigen lassen. So können Kooperationen unter Wettbewerbern unter anderem dann erlaubt sein, wenn sie zu sog. Effizienzvorteilen für die Abnehmer führen. Diese können beispielsweise darin liegen, dass das Angebot an Produkten oder Dienstleistungen ausgeweitet wird, das Preisniveau sinkt oder die Verfügbarkeit verbessert wird. Ganz generell werden solche Vorteile vor allem in den Wirtschaftsbereichen anzutreffen sein, die derzeit der Grundversorgung der Bevölkerung dienen (Lebensmittel, Medizinprodukte, Dienstleistungen der Daseinsvorsorge etc.). Es bleibt bei allem aber dabei, dass eine Absprache über Preise, Kunden oder Gebiete kaum zu rechtfertigen sein dürfte.