Erhöhte Verkehrssicherungspflichten
Der Vermieter trägt die Verantwortung für die Verkehrssicherung der Allgemeinflächen des Mietobjekts. Im Rahmen der Verkehrssicherung ist er verpflichtet, das Grundstück nebst allen mitvermieteten Räumen und Flächen auf Gefahrenquellen zu überprüfen und diejenigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, die nach den Gesamtumständen zumutbar sind. Für Verletzungen gegen diese Pflicht haftet der Vermieter zivil- und strafrechtlich. Auch in Bezug auf die COVID-19 Pandemie ist der Vermieter verpflichtet, die vernünftig und ausreichend erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen sollten sich an den jeweils aktuellen Hygiene-Empfehlungen orientieren. Obligatorisch ist, ein korrektes Händewaschen durch ausreichendes Vorhalten und Nachfüllen von Handwaschseife und Einweghandtüchern, zu ermöglichen. Eine regelmäßige Desinfektion von viel berührten Flächen (z.B. Türgriffe, Aufzugschalter) sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden. Es empfiehlt sich auch, Besucher in den Allgemeinflächen gut sichtbar auf die einzuhaltenden Hygienevorschriften (etwa gegenseitigen Abstand) hinzuweisen. Weitere Gefahrenquellen sind vor Ort in Abstimmung mit dem Facility Management zu identifizieren und abzusichern.
Werden Versammlungen oder sonstige Menschengruppen behördlich untersagt (z.B. über eine Allgemeinverfügung der Städte), dürfte der Vermieter aus unserer Sicht zudem verpflichtet sein, bezogen auf die der Öffentlichkeit zugänglichen Gemeinschaftsflächen (z.B. die Mall eines Einkaufszentrums) im Rahmen des Zumutbaren für die Einhaltung dieser Verpflichtungen Sorge zu tragen (z.B. durch Ausspruch von Hausverboten, Kontrollen am Eingangsbereich).
Überträgt der Vermieter seine Verkehrssicherungspflicht auf seinem Facility Management, bleibt er verpflichtet die ordnungsgemäße Durchführung der übertragenen Aufgaben effektiv zu überwachen.
Zugleich sollten Vermieter Ihre Mieter zur Verkehrssicherung in den exklusiven Mietflächen anhalten und die Einhaltung von Hygiene-Empfehlungen auch insoweit vorgeben und sich auch deren Einhaltung bestätigen lassen.